Wissenswertes für Mitglieder der Siedler- und Eigenheimer-Vereine

Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e.V., München (BDSE).
Der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e.V. ist neben dem Bayerischen Siedler- und Eigenheimerbund e.V. (BSEB) der mitgliedsstärkste Verband im Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer.

Unsere Aufgaben und Ziele für die Betreuung unserer Siedler und Eigenheimer können vielgestaltig und weitreichend sein. Schauen Sie selbst! - Um Ihnen einen entsprechenden Einblick zu vermitteln, stellen wir Ihnen hier unsere Informationsbroschüre für Siedler und Eigenheimer vor.

 

Im Interesse eines umfassenden Informationsangebotes empfehlen wir folgende Verlinkungen:

- nicht wenige Menschen schwören auf die Globalisierung unserer Gesellschaft und unseres Lebensumfeldes. Vorteil: Die Auswahl an Produkten jeglicher Art ist riesengroß - doch wo bleibt die Qualität!? Sind wir nicht oft überfordert!? - Vertrauenswürdigen Rat und Hilfe finden wir dann bei den Verbraucherzentralen.

Weitere interessante Veröffentlichungen finden Sie aber auch bei ÖKO-Test.

 

Aktuelles

Energieausweis
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Für Neubauten ist der Energieausweis schon jetzt Pflicht. Ab Januar 2008 müssen ihn alle Gebäude vorlegen, die neu vermietet oder verkauft werden.

Senkung der Energiekosten
Für den Eigentümer bedeutet die neue Regelung einen Anreiz, in energiesparende Maßnahmen und Umbauten zu investieren.
Durch Senkung der Betriebskosten wird ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet und die Immobilie gewinnt gleichzeitig an Wert.

Der Bedarfsausweis beinhaltet eine rechnerische Prognose des voraussichtlichen Energiebedarfes. Dabei werden der Bauzustand und die Effizienz der Energieträger bewertet. So werden durch den Bedarfsausweis energetisch ungünstige Bauweisen festgestellt und er zeigt zugleich energiesparende Modernisierungsmöglichkeiten auf.

Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Verbrauchswerten der vorangegangenen 3 Jahre. Es wird der gemessene tatsächliche Energieverbrauch festgehalten. Es ist hiernach entscheidend, wer das Gebäude bewohnt hat.

Energieausweis kein rechtliches Dokument
Mieter können aufgrund des Ausweises nicht verlangen, dass der Eigentümer saniert und sie können auch keine Mietminderung verlangen, wenn der tatsächliche Verbrauch von den Angaben in dem Ausweis abweicht.
Käufer können sich aufgrund des Ausweises auf keinen Mangel der Immobilie berufen.

Gültigkeit des Energieausweises
Der Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig.

Kosten für die Ausweiserstellung
In einem Feldversuch kosteten mehr als die Hälfte der Ausweise unter Euro 300.
Für die Ausweiserstellung können ggf. Gelder bei Bund, Land und Kommunen beantragt werden.

Wichtige Internetadressen
www.gebaeudeenergieausweis-bw.de
www.energiesparfoerderung-bw.de
 

Bundesrat stimmt Energieausweis zu – Längere Übergangsfristen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juni 2007 der Energieeinsparverordnung (EnEV) „mit Maßgaben“ - also einigen Änderungen - zugestimmt. Der Bundesrat ist insbesondere der Bitte der Wohnungswirtschaft gefolgt, die Übergangsfristen bis zur Pflicht zur Erstellung von Energieausweisen zu verlängern.

Im Einzelnen hat der Bundesrat folgende Änderungen zur Kabinettsfassung der Energieeinsparverordnung beschlossen:

  • Verlängerung der Übergangsfristen für die erstmalige Erstellung von Energieausweisen:
    - vom 1. Januar 2008 auf den 1. Juli 2008 (Gebäude bis 1965)
    - vom 1. Juli 2008 auf den 1. Januar 2009 (Gebäude ab Baujahr 1966)
    - vom 1. Januar 2009 auf den 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude und für die Aushangpflicht in Nichtwohngebäuden.
  • Verlängerung der Wahlfreiheit für kleine Gebäude vom 1. Januar 2008 auf den 1. Oktober 2008: Damit werden erst ab 1. Oktober 2008 Bedarfsausweise für Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten mit Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht mindestens nach 1. Wärmeschutzverordnung modernisiert sind, verbindlich.
  • Ausnahmen für Baudenkmäler: Baudenkmäler werden von der Energieausweispflicht ausgenommen. Sie erhalten darüber hinaus erstmals eine generelle Ausnahme von den Anforderungen der Energieeinsparverordnung – es ist in Zukunft kein Ausnahmeantrag an die Baubehörde mehr notwendig. Dies betrifft insbesondere die Bauteilanforderung bei Sanierung.
  • Ersatz des „Kaufinteressenten“ durch die „potenziellen Käufer“ (betrifft sinngemäß auch den Mieter – also Ersatz „Mietinteressent“ durch „potenziellen Mieter“). Damit soll die Pflicht zur Zugänglichmachung des Energieausweises auf wirklich ernsthafte Interessenten eingeschränkt und einer weiten Auslegung des Begriffes „Interessent“ vorgebeugt werden.
  • Aufhebung der Verpflichtung, auf Verlangen eine Kopie des Energieausweises auszuhändigen.
  • Streichung der „nicht richtigen“ Zugänglichmachung von Energieausweisen aus den Ordnungswidrigkeiten.
  • Veränderung bei den Ausstellungsberechtigungen für bestehende Gebäude.

Der Bundesrat hat zudem abgelehnt, eine Empfehlung an die Bundesregierung zu geben, die Energieeinsparverordnung möglichst rasch um mindestens 30 Prozent weiter zu verschärfen und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Pflicht zu machen. Der Bundesrat spricht stattdessen eine Empfehlung an die Bundesregierung aus, durch eine verlässliche Förderung für ausreichende Anreize zu Investitionen in erneuerbare Energien im Wärmemarkt Sorge zu tragen. Damit setzt der Bundesrat auf Anreize statt Regulierung.

Es ist jetzt an der Bundesregierung, die Energieeinsparverordnung unter Berücksichtigung der Maßgaben des Bundesrates zügig im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen.

Quelle: WI 24/2007
 

Fördermittel für energetische Maßnahmen

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Im Rahmen des CO²-Gebäudesanierungsprogramms gibt die bundeseigene Förderbank zinsgünstige Kredite oder auch Zuschüsse für die energetische Sanierung. Die Richtlinien sind recht kompliziert. So müssen stets mindestens drei verschiedene Dämmmaßnahmen nach bestimmten Standards ausgeführt werden. Tel. 01801 / 335577 (Ortstarif)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa): Hier gibt es Fördermittel des Bundes für den Einsatz erneuerbarer Energien im Haus. So wird eine Solaranlage mit Beträgen zwischen 60 und 105 Euro pro Quadratmeter bezuschusst. Wird auch noch der Heizkessel gegen ein sparsames Modell ausgetauscht, gibt es nochmals 750 Euro. Tel. 06196 / 908–625

EnBW: Vom Energieversorger gibt es 250 Euro, wenn man sein Haus mit einem Gasbrennwertkessel in Kombination mit einer Solaranlage ausstatte. Tel. 0800 / 3629–42

Stadt Stuttgart: Das Stuttgarter Energiesparprogramm bietet privaten Bauherren bis zu 4200 Euro Investitionshilfe je Wohnung oder Einfamilienhaus. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Ausmaß der Energieeinsparungen, maximal gibt es 20 Prozent der Kosten. Voraussetzung ist eine ausführliche Energiediagnose. Tel. 0711 / 216–3585
Gebäudeeigentümer, die nur einzelne Maßnahmen durchführen, haben mit dem Programm weiterhin die Möglichkeit, die Wärmedämmung an Dach und/oder Fassade und/oder Fenstern – ohne Energiediagnose – mit einem pauschalierten Zuschuss von 8 Euro/Quadratmeter Dach- bzw. Fassadendämmung gefördert zu bekommen. Für die Fenstererneuerung erhalten Sie einen pauschalierten Zuschuss von 20 Euro/Quadratmeter Fensterfläche.

Kontaktdaten:
Telefon: (0711) 216 - 91372
(0711) 216 - 91374
E-Mail: energiesparprogramm@stuttgart.de
Internet: http://www.stuttgart.de/energiesparprogramm